Korrektur: Windenergie und Flächenbedarf

In der Rhein-Neckar-Zeitung vom 17.7. findet sich ein Bericht über die verwirrende Lage beim Windpojekt Lammerskopf. Dort wird unter anderem unser Fraktionsmitglied Stefan Geißler mit einer Aussage zum Flächenbedarf wiedergegeben, die unlängst im Redaktionsgespräch dort gemacht wurde. Bei der Wiedergabe des entsprechenden Punktes ist der RNZ allerdings ein kleiner Einheitenfehler unterlaufen.

Daher die folgende Richtigstellung von Kreisrat Stefan Geißler:

In der Berichterstattung zum geplanten Windprojekt auf dem Lammerskopf in der RNZ vom 17.7. werde ich mit Überlegungen zum Flächenbedarf eines solchen Projekts zitiert. Aus dem von mir grob abgeschätzten Bedarf von einem Prozent der ausgeschriebenen Fläche von 600 Hektar (ha) hatte die RNZ im letztlich abgedruckten Text allerdings leider „ein Hektar“ gemacht. Ein Prozent verglichen mit einem Hektar: Was wie ein kleines Detail aussieht, ergibt in diesem Fall (ein Prozent von 600 ha sind 6 ha, nicht einer) einen großen Unterschied, daher diese Erläuterung.

Derzeit, vor Ende der Ausschreibung und der Entscheidung, wer den Zuschlag für das Projekt bekommt und insbesondere vor dem aufwändigen Prozess der Gutachtenerstellung, weiß noch niemand, ob überhaupt und wenn ja wieviele Anlagen dort letztlich gebaut werden können. Angenommen aber, die Gutachten ergeben, dass dort ein Projekt mit beispielsweise zehn Anlagen möglich ist, dann läge der geschätzte Flächenbedarf bei insgesamt 6 ha auf der insgesamt 600 ha großen vom Land BW ausgeschriebene Fläche am Lammerskopf, entsprechend circa einem Prozent. Die restlichen ca 99% der Projektfläche am Lammerskopf würden davon also unberührt bleiben. Diesen Flächenbedarf gilt es realistisch einzuschätzen, also nicht zu übertreiben, aber eben auch nicht zu untertreiben.

Befürchtungen, ein Windprojekt am angegebenen Ort würde dazu führen, dass die gesamte Fläche von 600 ha gerodet und planiert würde, sind zusammenfassend glücklicherweise ungerechtfertigt. Aufstellflächen, Fundamente und Zuwegungen benötigen nur ca 1-2%. Dennoch müssen und werden auch für diese 1-2% der Flächen Gutachten über mögliche Beeinträchtigungen erstellt und bewertet werden, wie es der Prozess ja auch vorsieht.

Stefan Geißler, Kreisrat


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