Stellungnahme: Ulla Schmollinger zum Inklusionsbericht

Stellungnahme zu TOP4  Vorstellung des Inklusionsberichts im Sozialausschuss am 19.03.2024

Zunächst einmal vielen Dank für den im Wesentlichen von Ehrenamtlichen erarbeiteten Bericht, den wir mit Interesse gelesen haben. Wir finden es auch sehr gut, dass in unserem Inklusionsbeirat im Rhein-Neckar-Kreis vor allem Betroffene mitarbeiten und das –leider – offenbar ein Alleinstellungsmerkmal ist. Hier könnten sich andere Stadt- und Landkreise ein Beispiel nehmen.

Erstaunt hat uns, dass trotz stattgehabter Bemühungen im Sozialplanungsraum Neckargemünd/Eberbach sich keine Person für den Inklusionsbeirat gefunden hat, zumal ja Neckargemünd nicht soweit von HD entfernt ist.

Nicht nur erstaunt, sondern fast schon verärgert hat uns die Tatsache, dass nur 36 von 54 Kreiskommunen bei der Befragung geantwortet haben. Das lässt im besten Fall auf eine Überlastung bzw. Überforderung der Verwaltungen, die nicht geantwortet haben, schließen, im schlechteren Fall auf grundsätzliches Desinteresse am Thema Inklusion selbst oder dem Inklusionsbeirat als Institution.

Aber auch wenn man sich den Rücklauf bzw. die Antworten ansieht wird klar, dass hier noch viel Luft nach oben ist. Wie in diesem Bericht schon ganz richtig steht: „Die Vielschichtigkeit der Themen und Handlungsfelder erfordert ein Herunterbrechen auf einzelne Bereiche, die von den verschiedenen Verantwortlichen auf den unterschiedlichen Ebenen gemeinsam schrittweise umgesetzt werden müssen“. Wenn man sich vor Augen führt, dass die damalige Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention bereits 2009 unterzeichnet hat, und wir uns jetzt im Jahr 2024 befinden, dann müssten wir in allen Bereichen auf diesem Gebiet eigentlich schon viel weiter sein. Umso besser, dass es jetzt diesen Inklusionsbericht Handlungsempfehlung gibt, wobei es schön wäre, wenn die Kommunen diese Empfehlungen auch als Auftrag verstehen würden.

Dass es vielen Kommunen aus finanziellen Gründen nicht leichtfallen wird, die Defizite auf einen Schlag zu beseitigen, ist uns auch klar, aber es muss jetzt dringend damit zumindest begonnen werden.

Wie dem Bericht zu entnehmen ist, werden den Kommunen Unterstützungsmaßnahmen durch die Behindertenbeauftragte des RNK angeboten. Da würde uns bei nächster Gelegenheit interessieren, inwieweit von diesem Angebot Gebrauch gemacht wird.

Überrasch hat auch die Aussage im Bericht: „Es liegen nach Angaben des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) keine aussagekräftigen Daten vor, zu welchem Anteil Bushaltestellen im Rhein-Neckar-Kreis barrierefrei ausgebaut sind“. Zwar sind hier, was die Baumaßnahmen angeht, in erster Linie die Kommunen gefragt, aber wie der VRN in seiner eigenen Broschüre „Barrierefreie Bushaltestellen“ (als PDF Download auf der Homepage des VRN zu finden) selbst schreibt:“ Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Neufassung des § 8 Abs. 3 PBefG ist das Thema noch stärker in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik gerückt. So hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzer des ÖPNVs bis zum 1. Januar 2022 (!!) eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“. Also ist der VRN hier nicht außen vor.

Auch der RNK hat schon Einiges umgesetzt und sich auch noch mehr vorgenommen. Das liest sich gut. Aber die gute Absicht muss dann an der praktischen Umsetzung gemessen werden, für die wir der Behindertenbeauftragten des RNK Frau Silke Ssymank, der wir wie auch ihrem Vorgänger Patrick Alberti für die bereits geleistete Arbeit danken, und allen weiteren Akteur*innen viel Erfolg wünschen. Wir werden das konstruktiv kritisch begleiten.

Wünschenswert wäre es auch, wenn alle Kreisrät*innen das Thema Inklusion und Barrierefreiheit auch in ihren Heimatkommunen tun würden.

Wir verlinken hier die Vorlage und den Bericht.

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